Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
7. Stellungnahme zur Recherche bei Einschränkung der Recherche
 

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TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHEKAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
  6. Einheitlichkeit der Erfindung in der Stellungnahme zur Recherche6. Einheitlichkeit der Erfindung in der Stellungnahme zur Recherche     8. Keine Stellungnahme zur Recherche8. Keine Stellungnahme zur Recherche  
 

7.

Stellungnahme zur Recherche bei Einschränkung der Recherche

 

Alle in der Stellungnahme zur Recherche enthaltenen Argumente und Einwände müssen mit der Einschränkung der Recherche und ihrer Begründung in Einklang stehen. Dies gilt sowohl bei mangelnder Patentfähigkeit (z. B. Geschäftsmethoden - Art. 52 (2) c), siehe VIII, 1) als auch bei schwer wiegenden Mängeln, die eine sinnvolle Recherche unmöglich machen (Regel 45, siehe VIII, 3).