Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit
2.2 Entscheidung über die Einheitlichkeit der Erfindung
 

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TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNGKAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit
  2.1 Antrag auf Erstattung weiterer Recherchengebühren2.1 Antrag auf Erstattung weiterer Recherchengebühren     2.3 Vollständige Recherche trotz mangelnder Einheitlichkeit2.3 Vollständige Recherche trotz mangelnder Einheitlichkeit  
 

2.2

Entscheidung über die Einheitlichkeit der Erfindung

 

Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass die Entscheidung über die Einheitlichkeit der Erfindung bei den Prüfungsabteilungen liegt (siehe III, 1.1). Die Kriterien, die in dieser Hinsicht von der Recherchenabteilung anzuwenden sind, sollten daher nicht von den Maßstäben abweichen, die von den Prüfungsabteilungen angewendet werden. Insbesondere sollte die Recherchenabteilung Einwände wegen mangelnder Einheitlichkeit nicht allein deshalb erheben, weil die beanspruchten Erfindungen unterschiedlichen Klassifikationseinheiten zugeordnet sind, bzw. nicht nur zu dem Zweck, die Recherche auf bestimmte Abschnitte der Dokumentation, beispielsweise bestimmte Klassifikationseinheiten, zu beschränken (siehe jedoch V, 7).