Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit
2.1 Antrag auf Erstattung weiterer Recherchengebühren
 

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TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNGKAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit2. Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit
       2.2 Entscheidung über die Einheitlichkeit der Erfindung2.2 Entscheidung über die Einheitlichkeit der Erfindung  
 

2.1

Antrag auf Erstattung weiterer Recherchengebühren

 

Der Anmelder kann im Prüfungsstadium der Behauptung, die Erfindung sei nicht einheitlich, widersprechen und eine Erstattung einer oder mehrerer der entrichteten weiteren Gebühr verlangen. Hält die Prüfungsabteilung dies für gerechtfertigt, so wird die betreffende Gebühr zurückerstattet (siehe jedoch XII, 1.2).

 

Regel 46 (2)