Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...
7. Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL B
KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...
  6. Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)6. Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)     8. Überprüfung der offiziellen Klassifizierung8. Überprüfung der offiziellen Klassifizierung  
 

7.

Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung

 

Ergeben sich Einwände wegen mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung, so müssen alle Erfindungen klassifiziert werden, weil in der veröffentlichten Anmeldung alle Erfindungen offenbart werden. Jede beanspruchte Erfindung ist nach Maßgabe der Nummern V, 4 bis V, 6 zu klassifizieren.