Richtlinienfür die Prüfung TEIL B KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER... 7. Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung
Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung
Ergeben sich Einwände wegen mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung, so müssen alle Erfindungen klassifiziert werden, weil in der veröffentlichten Anmeldung alle Erfindungen offenbart werden. Jede beanspruchte Erfindung ist nach Maßgabe der Nummern V, 4 bis V, 6 zu klassifizieren.