Regel 53 79
Technische Vorbereitungen für die Veröffentlichung und Form der europäischen Patentschrift
Die Regeln 48 und 49 Absätze 1 und 2 sind auf die europäische Patentschrift entsprechend anzuwenden. Außerdem wird in der Patentschrift die Frist angegeben, innerhalb deren Einspruch gegen das europäische Patent eingelegt werden kann.
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