Artikel 98 - Veröffentlichung der europäischen Patentschrift


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Europäisches Patenübereinkommen Vorwort Ausführungsordnung
VIERTER TEIL - ERTEILUNGSVERFAHREN DRITTER TEIL - DIE EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG FÜNFTER TEIL - EINSPRUCHSVERFAHREN
Artikel 98 - Veröffentlichung der europäischen Patentschrift Artikel 97 - Zurückweisung oder Erteilung Artikel 99 - Einspruch

Artikel 98 68

Veröffentlichung der europäischen Patentschrift


Das Europäische Patentamt gibt gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents eine europäische Patentschrift heraus, in der die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen enthalten sind.


68 Siehe hierzu die Rechtsauskunft Nr. 17/90 (Anhang II).

 

Art. 14, 93
R. 18, 19, 38, 53, 54, 87