Artikel 129 - Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Europäisches Patenübereinkommen Vorwort Ausführungsordnung
SIEBENTER TEIL - GEMEINSAME VORSCHRIFTEN SECHSTER TEIL - BESCHWERDEVERFAHREN ACHTER TEIL - AUSWIRKUNGEN AUF DAS NATIONALE RECHT
Kapitel II - Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden Kapitel I - Allgemeine Vorschriften für das Verfahren Kapitel III - Vertretung
Artikel 129 - Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen Artikel 128 - Akteneinsicht Artikel 130 - Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 129

Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen


Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:


a) ein Europäisches Patentblatt, das die Eintragungen in das europäische Patentregister wiedergibt sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in diesem Übereinkommen vorgeschrieben ist;


b) ein Amtsblatt des Europäischen Patentamts, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.


 

Art. 14, 94, 95, 97,127, 158
R. 19, 28, 28a, 50, 92, 96