Regel 85(2) ABl. 1996, 81: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 17. November 1995 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 85(2) Regel 85(1) Regel 85(3)
Regel 85(2) ABl. 1996, 81: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 17. November 1995 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 1994, 952: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 23. Oktober 1994 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 1996, 150: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Februar 1996 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ
 

Regel 85(2) - ABl. 1996, 81

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom
17. November 1995 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

- ABl. 1996, 81 -


 

1.

In Frankreich war die Postzustellung im Sinne der Regel 85 Absatz 2 EPÜ allgemein unterbrochen. Die Unterbrechung und die daran anschließende Störung dauerten vom 10. bis 15. Oktober1995.


 

2.

Für Beteiligte mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich und ihre Vertreter mit Geschäftssitz in Frankreich erstrecken sich gegenüber dem EPA einzuhaltende Fristen, die zwischen dem 10. und 15. Oktober 1995 abgelaufen wären, daher bis zum 16. Oktober 1995.


 

3.

Regel 82.2 PCT bleibt unberührt.