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I.
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Einleitung
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Dieser Leitfaden kann nicht auf alle Einzelheiten, Sonderprobleme und Spielarten des europäischen Patenterteilungsverfahrens eingehen. Auch stellt er keine amtliche Erläuterung des EPÜ dar.
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Leser, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten, werden auf die "Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt" verwiesen, die das Erteilungsverfahren in allen seinen Phasen und die Praxis des EPA ausführlich erläutern.
Die Diagramme in den Anhängen I und VI des Leitfadens geben einen schematischen Überblick über den Ablauf des Erteilungsverfahrens und die vom Anmelder einzuhaltenden Fristen.
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2
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Die Vorschriften des EPÜ, der Ausführungsordnung, der Gebührenordnung sowie die Abschnitte der Richtlinien und des Amtsblatts des EPA, auf die im Text des Leitfadens Bezug genommen wird, sind jeweils auf der rechten Blattseite angeführt. Diese Vorschriften sollten vom Anmelder vor der Einleitung konkreter Schritte unbedingt eingesehen werden.
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Der verbindliche Wortlaut des EPÜ und der Richtlinien ist den vom EPA herausgegebenen Veröffentlichungen "Europäisches Patentübereinkommen" (11. Auflage, Juli 2002) und "Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt" (Stand: Dezember 2003) zu entnehmen. Zusätzlich wird auf die Veröffentlichung "Durchführungsvorschriften zum Europäischen Patentübereinkommen" (Ausgabe 2003) hingewiesen, die eine Sammlung wichtiger Texte zum europäischen Patenterteilungsverfahren umfaßt.
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Eine Auswahl wichtiger Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA (vgl. 189 - 198) wird im Amtsblatt veröffentlicht. Es empfiehlt sich, bei Fragen zur Auslegung bestimmter Vorschriften des EPÜ die einschlägigen Entscheidungen ebenfalls heranzuziehen. Die Entscheidungen der Beschwerdekammern sind auf der CD-ROM "Espace Legal" enthalten und werden seit 1998 auch auf der Website des EPA veröffentlicht. Die Veröffentlichung "Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA" (4. Auflage, 2001) enthält kurze Zusammenfassungen ausgewählter Entscheidungen und erleichtert das Auffinden einschlägiger Entscheidungen.
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Die für das europäische Patentrecht und die Praxis des EPA wichtigsten Quellen und viele weitere nützliche Informationen sind im Internet über die Website des EPA (www.european-patent-office.org) zugänglich.
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Das europäische Patenterteilungsverfahren setzt wie jedes andere Patenterteilungsverfahren gründliche Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentwesens voraus. Anmeldern, die diese Kenntnisse nicht besitzen, wird daher dringend empfohlen, die Dienste eines beim EPA zugelassenen Vertreters in Anspruch zu nehmen (vgl. 57 - 66).
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Nähere Einzelheiten über die in den Vertragsstaaten geltenden Rechtsvorschriften und Erfordernisse für europäische Patentanmeldungen und Patente sind der vom EPA herausgegebenen Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ" (12. Auflage, März 2003) zu entnehmen. Diese kostenlos erhältliche Broschüre ist eine nützliche Ergänzung zu diesem Leitfaden. Sie ist auch im Internet über die Website des EPA (www.european-patent-office.org) abrufbar.
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