Der "Leitfaden für
Anmelder" soll Unternehmen,
Erfindern und ihren Vertretern
einen Überblick über
das europäische Patenterteilungsverfahren
geben und durch praktische Hinweise
den Weg zum europäischen Patent
erleichtern.
Dieser
Leitfaden kann nicht auf alle
Einzelheiten, Sonderprobleme
und Spielarten des europäischen
Patenterteilungsverfahrens eingehen.
Auch stellt er keine amtliche Erläuterung
des Europäischen Patentübereinkommens dar.
Leser,
die ihre Kenntnisse vertiefen
möchten, werden auf die "Richtlinien
für die Prüfung im Europäischen
Patentamt" verwiesen, die
das Erteilungsverfahren in allen
seinen Phasen und die Praxis des
EPA ausführlich erläutern.
- Teil
1 des Leitfadens
wurde gründlich überarbeitet
und erweitert (Stand: April 2004).
Er beschreibt und erläutert
den direkten Weg zum europäischen
Patent (Euro-direkt) und die
damit verbundenen Verfahren.
Der Leitfaden steht in allen
drei Sprachen auch als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
- Teil
2 des EPA-Leitfadens
für Anmelder ("PCT-Leitfaden
des EPA") soll den Einstieg
in das Verfahren nach dem PCT
erleichtern. Der Leitfaden
ist eine Zusammenfassung und
stellt schwerpunktmäßig die
Besonderheiten des PCT-Verfahrens
vor dem EPA dar. Dieser
Teil des Leitfadens wird als
PCT-Leitfaden des EPA bezeichnet,
um ihn vom PCT-Leitfaden für
Anmelder (PCT-Leitfaden der
WIPO) zu unterscheiden, der
vom Internationalen Büro
der WIPO (IB) herausgegeben
wird und auf der Website der
WIPO verfügbar ist.
Mit dem PCT-Leitfaden des EPA soll versucht werden, alles zu behandeln, was zu
beachten ist, wenn das EPA:
- als Anmeldeamt,
- als Internationale Recherchenbehörde
und als mit der internationalen
vorläufigen Prüfung
beauftragte Behörde und/oder
- als Bestimmungsamt oder ausgewähltes
Amt
tätig wird.
Die Übersicht in Anhang II veranschaulicht die verschiedenen Phasen (vgl.
auch Anhang III)..
Mit dem Inkrafttreten von Änderungen in der Ausführungsordnung zum
PCT ("PCT-Regeln") am 1. Januar 2004, mit denen das so genannte "System
der erweiterten internationalen Recherche und internationalen vorläufigen
Prüfung" ("EISPE-System") eingeführt wurde, haben
sich die Verfahren nach dem PCT grundlegend geändert. Dabei ist zu beachten,
dass diese neuen Verfahren im Allgemeinen nur für internationale Anmeldungen
gelten, die ab 1. Januar 2004 eingereicht werden. Sofern nicht anders angegeben,
bezieht sich der PCT-Leitfaden des EPA ausschließlich auf die ab 1. Januar
2004 geltenden Verfahren.
Der Leitfaden kann im PDF-Format heruntergeladen
werden.
|