Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
1.9 Rechtsverlust
1.9.2 Feststellung und Mitteilung eines Rechtsverlusts
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL E
KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
1.9 Rechtsverlust1.9 Rechtsverlust
  1.9.1 Eintritt eines Rechtsverlusts1.9.1 Eintritt eines Rechtsverlusts     1.9.3 Entscheidung über den Rechtsverlust1.9.3 Entscheidung über den Rechtsverlust  
 

1.9.2

Feststellung und Mitteilung eines Rechtsverlusts

 

Ist ein in VIII, 1.9.1 genannter Rechtsverlust eingetreten, so stellt der Formalsachbearbeiter den Eintritt des Rechtsverlusts fest und teilt dies dem Betroffenen mit. Die Mitteilung wird von Amts wegen zugestellt (siehe auch D-IV, 1.4.1).

 

Art. 119

Regel 69 (1)