Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
1.9 Rechtsverlust
1.9.1 Eintritt eines Rechtsverlusts
 

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KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
1.9 Rechtsverlust1.9 Rechtsverlust
       1.9.2 Feststellung und Mitteilung eines Rechtsverlusts1.9.2 Feststellung und Mitteilung eines Rechtsverlusts  
 

1.9.1

Eintritt eines Rechtsverlusts

 

Versäumt ein Beteiligter oder ein Dritter eine im EPÜ vorgeschriebene oder vom EPA bestimmte Frist, so tritt in bestimmten, im EPÜ vorgesehenen Fällen ein Rechtsverlust ein, ohne dass eine Entscheidung über die Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung oder über die Erteilung, den Widerruf oder die Aufrechterhaltung des europäischen Patents oder über die Beweisaufnahme ergangen ist.

 

Regel 69