Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang
1.4.1 Erlass der Entscheidung
 

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TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang
       1.4.2 Angabe der geänderten Fassung des europäischen Patents in der Entscheidung1.4.2 Angabe der geänderten Fassung des europäischen Patents in der Entscheidung  
 

1.4.1

Erlass der Entscheidung

 

Ist die Einspruchsabteilung der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der vom Patentinhaber im Einspruchsverfahren vorgenommenen Änderungen das europäische Patent und die Erfindung, die es zum Gegenstand hat, den Erfordernissen des EPÜ genügen, so erlässt sie die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des europäischen Patents in dem geänderten Umfang.

 

Art. 102 (3)

Regel 58 (4),(5)



Der Entscheidung geht das Verfahren gemäß VI, 7.2.1 bis 7.2.3 voraus.