Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang
1.4.2 Angabe der geänderten Fassung des europäischen Patents in der Entscheidung
 

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TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang1.4 Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang
  1.4.1 Erlass der Entscheidung1.4.1 Erlass der Entscheidung       
 

1.4.2

Angabe der geänderten Fassung des europäischen Patents in der Entscheidung

 

In der Entscheidung ist die der Aufrechterhaltung zu Grunde liegende geänderte Fassung des europäischen Patents anzugeben.

 

Regel 58 (7)