Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.2 Widerruf des europäischen Patents
1.2.4 Widerruf bei Vorlage nach Fristablauf
 

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TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.2 Widerruf des europäischen Patents1.2 Widerruf des europäischen Patents
  1.2.3 Widerruf wegen fehlender Anzeige der Bestellung eines neuen Vertreters1.2.3 Widerruf wegen fehlender Anzeige der Bestellung eines neuen Vertreters     1.2.5 Widerruf des Patents, wenn der Patentinhaber an der Aufrechterhaltung in der erteilten Fassung nicht...1.2.5 Widerruf des Patents, wenn der Patentinhaber an der Aufrechterhaltung in der erteilten Fassung nicht...  
 

1.2.4

Widerruf bei Vorlage nach Fristablauf

 

Der Widerruf des europäischen Patents ist in den in VIII, 1.2.2 und 1.2.3 genannten Fällen auch dann auszusprechen, wenn zwischen dem Ablauf der Frist und dem Erlass der Entscheidung die versäumte Handlung nachgeholt worden ist, es sei denn, dass ein Wiedereinsetzungsantrag vorliegt. Dann ist zunächst über diesen zu entscheiden.