Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
15. Abschließende Prüfungsphase
15.3 Fiktion der Zurücknahme
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
15. Abschließende Prüfungsphase15. Abschließende Prüfungsphase
  15.2 Erteilung eines Patents15.2 Erteilung eines Patents     15.4 Infolge einer Mitteilung nach Regel 51 (4) eingereichte Änderungen15.4 Infolge einer Mitteilung nach Regel 51 (4) eingereichte Änderungen  
 

15.3

Fiktion der Zurücknahme

 

Wenn der Anmelder die Erteilungs- und die Druckkostengebühr oder die Anspruchsgebühren nicht rechtzeitig entrichtet oder die Übersetzung nicht rechtzeitig einreicht, so gilt die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen. Dies gilt auch, wenn der Anmelder in seiner Erwiderung auf die Mitteilung nach Regel 51 (4) nur erklärt, dass er mit der für die Erteilung vorgesehenen Fassung nicht einverstanden ist.

 

Regel 51 (8)