Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
3. Nahe liegende Auswahl?
3.1 Nahe liegende und somit nicht erfinderische Auswahl aus einer Reihe bekannter Möglichkeiten
 

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KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
3. Nahe liegende Auswahl?3. Nahe liegende Auswahl?
       3.2 Nicht nahe liegende und somit erfinderische Auswahl aus einer Reihe bekannter Möglichkeiten3.2 Nicht nahe liegende und somit erfinderische Auswahl aus einer Reihe bekannter Möglichkeiten  
 

3.1

Nahe liegende und somit nicht erfinderische Auswahl aus einer Reihe bekannter Möglichkeiten


i)

Die Erfindung besteht lediglich darin, dass aus einer Reihe gleichartiger Alternativen eine Auswahl getroffen wird.


Beispiel: Die Erfindung bezieht sich auf ein bekanntes chemisches Verfahren, bei dem bekannt ist, dass dem Reaktionsgemisch auf elektrischem Wege Wärme zugeführt wird. Es gibt eine Reihe bekannter Alternativen für eine derartige Wärmezufuhr, und die Erfindung besteht lediglich in der Wahl einer Alternative.


ii)

Die Erfindung besteht darin, dass bestimmte Abmessungen, Temperaturbereiche oder andere Parameter aus einer begrenzten Anzahl von Möglichkeiten ausgewählt werden, wobei klar ist, dass man zu diesen Parametern auch durch routinemäßige Erprobung oder Anwendung normaler Entwicklungsverfahren gelangen könnte.


Beispiel: Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Ausführung einer bekannten Reaktion und ist durch eine bestimmte Durchflussgeschwindigkeit eines Inertgases gekennzeichnet. Bei dieser Durchflussgeschwindigkeit handelt es sich jedoch lediglich um ein Ergebnis, zu dem der Fachmann zwangsläufig gelangen würde.


iii)

Die Erfindung ist lediglich das Ergebnis einer einfachen direkten Extrapolation bereits bekannter Angaben.


Beispiel: Die Erfindung ist gekennzeichnet durch die Verwendung einer spezifizierten Mindestmenge eines Stoffs X in einer Zubereitung Y zur Verbesserung von deren Wärmestabilität; dieses kennzeichnende Merkmal kann durch bloße Extrapolation einer zum Stand der Technik gehörenden linearen Kurve abgeleitet werden, welche die Wärmestabilität zum Gehalt des Stoffs X in Beziehung setzt.


iv)

Die Erfindung besteht lediglich in der Auswahl bestimmter chemischer Verbindungen oder Zusammensetzungen (einschließlich Legierungen) aus einer breiten Palette.


Beispiel: Der Stand der Technik schließt die Offenbarung einer chemischen Verbindung ein, die durch eine spezifizierte Struktur gekennzeichnet ist, welche eine mit "R" bezeichnete Substituenten-Gruppe enthält. Dieser Substituent "R" ist so angegeben, dass er ganze Bereiche umfassend definierter Gruppen von Radikalen einschließt, z. B. alle Halogen- oder Hydroxy-substituierten oder nicht substituierten Alkyl- oder Aryl-Radikale, auch wenn aus praktischen Gründen nur eine sehr kleine Zahl spezifischer Beispiele angegeben ist. Die Erfindung besteht in der Auswahl eines bestimmten Radikals oder einer bestimmten Gruppe von Radikalen unter denen, die als Substituent "R" bezeichnet werden (wobei das ausgewählte Radikal bzw. die ausgewählte Gruppe von Radikalen im Stand der Technik nicht ausdrücklich offenbart ist, da es sich dann eher um mangelnde Neuheit als um mangelnde erfinderische Tätigkeit handeln würde). Für die sich ergebenden Verbindungen wird


a)

weder in der Beschreibung angegeben noch der Nachweis erbracht, dass sie über vorteilhafte Eigenschaften verfügen, welche die unter den Stand der Technik fallenden Beispiele nicht besitzen, oder


b)

in der Beschreibung angegeben, dass sie im Vergleich zu im Stand der Technik ausdrücklich genannten Verbindungen vorteilhafte Eigenschaften besitzen, wobei es sich aber um Eigenschaften handelt, die ein Fachmann bei solchen Verbindungen erwarten würde, so dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er die betreffende Auswahl treffen würde.