Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit
9.13 Beispiele
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit9. Erfinderische Tätigkeit
  9.12 Abhängige Ansprüche; Ansprüche verschiedener Kategorien9.12 Abhängige Ansprüche; Ansprüche verschiedener Kategorien       
 

9.13

Beispiele

 

In der Anlage zu diesem Kapitel werden Beispiele dafür aufgeführt, wann eine Erfindung als nahe liegend anzusehen ist und wann sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Es ist hervorzuheben, dass diese Beispiele nur der Illustration dienen und der in jedem Fall anzuwendende Grundsatz lautet: "War der Gegenstand für einen Fachmann nahe liegend?" (siehe IV, 9.8). Die Prüfer sollten nicht versuchen, einen konkreten Fall in eines dieser Beispiele zu zwängen, wenn der Beispielfall nicht eindeutig anwendbar ist. Auch ist die Aufstellung nicht erschöpfend.