Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit
9.10 Indizien
9.10.3 Unerwartete technische Wirkung; Extra- oder Bonuseffekt
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit9. Erfinderische Tätigkeit
9.10 Indizien9.10 Indizien
  9.10.2 Ex-post-facto-Analyse; überraschender technischer Vorteil9.10.2 Ex-post-facto-Analyse; überraschender technischer Vorteil     9.10.4 Seit Langem bestehendes Bedürfnis; kommerzieller Erfolg9.10.4 Seit Langem bestehendes Bedürfnis; kommerzieller Erfolg  
 

9.10.3

Unerwartete technische Wirkung; Extra- oder Bonuseffekt

 

Eine unerwartete technische Wirkung kann als Anzeichen für eine erfinderische Tätigkeit zu werten sein. Wenn sich jedoch für den Fachmann etwas, das unter den Patentanspruch fällt, bereits in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben hätte, beispielsweise weil aus Mangel an Alternativen eine "Einbahnstraßen-Situation" vorlag, dann ist die unerwartete Wirkung lediglich ein Extra-Effekt, der dem beanspruchten Gegenstand keine erfinderische Qualität verleiht (siehe T 231/97, nicht im ABl. veröffentlicht, und T 192/82, ABl. 9/1984, 415).