Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
2. Erfindungen
2.3 Liste der Ausnahmen von der Patentierbarkeit
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
2. Erfindungen2. Erfindungen
  2.2 Prüfungspraxis2.2 Prüfungspraxis       
 

2.3

Liste der Ausnahmen von der Patentierbarkeit

 

Im Folgenden werden die einzelnen, in Art. 52 (2) aufgezählten Gegenstände der Reihe nach behandelt und weitere Beispiele angeführt, um zu verdeutlichen, was patentfähig ist und was nicht.

 


2.3.1 Entdeckungen

2.3.2 Wissenschaftliche Theorien

2.3.3 Mathematische Methoden

2.3.4 Ästhetische Formschöpfungen

2.3.5 Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten

2.3.6 Computerprogramme

2.3.7 Eine Wiedergabe von Informationen