Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
2. Form und Inhalt der Patentansprüche
2.4 Formeln und Tabellen
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
2. Form und Inhalt der Patentansprüche2. Form und Inhalt der Patentansprüche
  2.3b Zweiteilige Untergliederung, wo es zweckdienlich ist2.3b Zweiteilige Untergliederung, wo es zweckdienlich ist       
 

2.4

Formeln und Tabellen

 

Die Patentansprüche sowie die Beschreibung dürfen chemische oder mathematische Formeln enthalten, jedoch keine Zeichnungen. Ein Patentanspruch darf nur dann Tabellen enthalten, "wenn sein Gegenstand die Verwendung von Tabellen wünschenswert erscheinen lässt". Der Begriff "wünschenswert" ist so zu verstehen, dass der Prüfer die Verwendung von Tabellen in Patentansprüchen nicht beanstanden sollte, wenn sie angebracht ist.

 

Regel 35 (11)