Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
7. Unzulässige Angaben
7.3 Herabsetzende Äußerungen
 

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TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
7. Unzulässige Angaben7. Unzulässige Angaben
  7.2 Angaben, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen7.2 Angaben, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen     7.4 Belanglose Angaben7.4 Belanglose Angaben  
 

7.3

Herabsetzende Äußerungen

 

Bei der zweiten Kategorie muss unterschieden werden zwischen beleidigenden oder ähnlich herabsetzenden Angaben, die unzulässig sind, und sachlichen Kommentaren, die - falls zutreffend - erlaubt sind, wie beispielsweise Bemerkungen in Bezug auf offensichtliche oder allgemein festgestellte Nachteile oder Nachteile, die der Anmelder nach seinen eigenen Aussagen festgestellt und begründet hat.

 

Regel 34 (1) b)