Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche
3.3 Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen
 

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TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHEKAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche
  3.2 Begründete Einwände3.2 Begründete Einwände     3.4 Umfang der ersten Analyse3.4 Umfang der ersten Analyse  
 

3.3

Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen

 

In der Stellungnahme zur Recherche ist der Anmelder darauf hinzuweisen, dass er seine Stellungnahme einreichen, etwaige Mängel beseitigen und gegebenenfalls Änderungen zur Beschreibung, zu den Patentansprüchen und zu den Zeichnungen unterbreiten kann (siehe XII, 9).

 

Regel 86 (2)