Richtlinienfür die Prüfung TEIL B KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE 3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche 3.3 Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen
Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen
In der Stellungnahme zur Recherche ist der Anmelder darauf hinzuweisen, dass er seine Stellungnahme einreichen, etwaige Mängel beseitigen und gegebenenfalls Änderungen zur Beschreibung, zu den Patentansprüchen und zu den Zeichnungen unterbreiten kann (siehe XII, 9).