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Das EPA übermittelt dem Anmelder den Recherchenbericht, die Stellungnahme zur Recherche (falls zutreffend, siehe XII, 8) und Kopien aller angeführten Dokumente (siehe X, 11.1), einschließlich der Dokumente, die nach dem "&"-Zeichen genannt sind und kopiert sowie an den Anmelder gesandt werden sollen (siehe X, 11.3).
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