Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente
11.3 Mitglieder von Patentfamilien; das -Zeichen
 

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11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente
  11.2 Elektronische Fassung eines angeführten Dokuments11.2 Elektronische Fassung eines angeführten Dokuments     11.4 Bücher oder Zeitschriften11.4 Bücher oder Zeitschriften  
 

11.3

Mitglieder von Patentfamilien; das "&"-Zeichen

 

Bei Patentfamilien wird gewöhnlich nur die Kopie des tatsächlich genannten Mitglieds der Familie beigefügt; die übrigen Mitglieder der Familie werden in einem vom Computer systematisch erstellten Anhang erwähnt, der nur zur Information dient (siehe X, 9.1.2). Unter bestimmten Umständen können im Recherchenbericht nach dem "&"-Zeichen aber ein oder mehrere weitere Patentdokumente derselben Patentfamilie genannt werden (siehe X, 9.1.2 i)). In solchen Fällen kann der Prüfer bestimmen, dass ein nach dem "&"-Zeichen angeführtes Dokument ebenfalls kopiert und dem Anmelder übermittelt wird (dieses Dokument wird dann auch in die Prüfungsakte aufgenommen und kann in der Stellungnahme zur Recherche (falls zutreffend, siehe XII, 8) erwähnt werden).