Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
1. Allgemeines
1.3 Dokumente, die nur für andere Erfindungen bedeutsam sind
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL B
KAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNGKAPITEL VII EINHEITLICHKEIT DER ERFINDUNG
1. Allgemeines1. Allgemeines
  1.2 Aufforderung zur Zahlung weiterer Recherchengebühren1.2 Aufforderung zur Zahlung weiterer Recherchengebühren       
 

1.3

Dokumente, die nur für andere Erfindungen bedeutsam sind

 

Bei der Recherche zu der in den Ansprüchen zuerst erwähnten Erfindung können zwar Dokumente ermittelt werden, die nur für andere Erfindungen bedeutsam sind, diese sind aber nicht notwendigerweise in den teilweisen europäischen Recherchenbericht aufzunehmen. Allerdings müssen sie darin genannt werden, wenn sie die Grundlage für einen nachträglichen Einwand ("a posteriori") wegen mangelnder Einheitlichkeit bilden (siehe C-III, 7.6 und C-III, 7.8).