Regel 85(2) ABl. 2004, 323: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 11. Mai 2004 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

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Durchführungsvorschriften    
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Regel 85(2) ABl. 2004, 323: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 11. Mai 2004 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 2003, 581: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 4. Dezember 2003 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(3) ABl. 2006, 92: Übersicht über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA und die nationalen Patentbehörden 2006 geschlossen sind
 

Regel 85(2) - ABl. 2004, 323

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 11. Mai 2004 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

- ABl. 2004, 323 -


 

1. In Irland war die Postzustellung im Sinne von Regel 85 Absatz 2 EPÜ vom 22. März bis 30. April 2004 unterbrochen bzw. gestört.


 

2. Für Beteiligte, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Irland haben oder einen Vertreter mit Geschäftssitz in diesem Staat bestellt haben, erstrecken sich daher im Zeitraum vom 22. März bis 30. April 2004 abgelaufene Fristen in Anwendung der Regel 85 Absätze 2 und 3 EPÜ bis Montag 3. Mai 2004.