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2. Für Beteiligte, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Irland haben oder einen Vertreter mit Geschäftssitz in diesem Staat bestellt haben, erstrecken sich daher im Zeitraum vom 22. März bis 30. April 2004 abgelaufene Fristen in Anwendung der Regel 85 Absätze 2 und 3 EPÜ bis Montag 3. Mai 2004.
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