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Für Beteiligte, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Vereinigten Königreich haben oder einen Vertreter mit Geschäftssitz in diesem Staat bestellt haben, erstrecken sich daher im Zeitraum vom 1. September bis 21. November 2003 abgelaufene Fristen in Anwendung der Regel 85 Absätze 2 und 3 EPÜ bis Montag, 24 November 2003.
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