Regel 85(2) ABl. 2001, 563: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Oktober 2001 betreffend die Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 85(2) Regel 85(1) Regel 85(3)
Regel 85(2) ABl. 2001, 563: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Oktober 2001 betreffend die Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA Regel 85(2) ABl. 1998, 256: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 20. April 1998 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 2003, 581: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 4. Dezember 2003 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ
 

Regel 85(2) - ABl. 2001, 563

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Oktober 2001 betreffend die Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA


 

- ABl. 2001, 563 -


 

In bezug auf Anmelder und Vertreter mit Sitz oder Wohnsitz in New York, NY, habe ich angeordnet, daß bis auf weiteres keine Mitteilungen nach den Regeln 85a und 85b EPÜ und den Regeln 16bis und 58bis PCT versandt werden, so daß keine Nachfristen zu laufen beginnen. Entscheidungen über die Unterbrechung von Verfahren werden jeweils im Einzelfall getroffen. Die betroffenen Anmelder werden gebeten, die Umstände darzulegen, die sie hindern bzw. gehindert haben, die betreffende Frist einzuhalten. Anmelder und Vertreter, die eine Unterbrechung des Postdiensts im Sinne der Regel 82.2 PCT nachweisen können, werden gebeten, dies so bald wie möglich zu tun. Volle Unterstützung wird auch beim Ersatz zerstörter Akten oder Daten gewährt. Der Verwaltungsrat hat auf seiner Tagung am 18. Oktober 2001 beschlossen, in Regel 85 EPÜ eine der Regel 82.2 PCT entsprechende Bestimmung für das europäische Patenterteilungsverfahren aufzunehmen. Diese bietet eine Absicherung gegen Unterbrechungen der Postzustellung außerhalb der Hoheitsgebiete unserer Vertragsstaaten. Die neue Regel 85 (5) EPÜ ist rückwirkend zum 11. September 2001 in Kraft getreten. Es wird auf den Beschluß des Verwaltungsrats vom 18. Oktober 2001 zur Änderung der Regel 85 EPÜ (CA/D 33/01)1 hingewiesen.


______________________

 

1

ABl. EPA 2001, 491.