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Für Beteiligte, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Vereinigten Königreich haben oder einen Vertreter mit Geschäftssitz in diesem Staat bestellt haben, sind daher im Zeitraum vom 21. Juni 1996 bis 28. September 1996 abgelaufene Fristen in Anwendung der Regel 85 Absätze 2 und 3 EPÜ bis Montag, 30. September 1996, verlängert worden.
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