Regel 85(2) ABl. 1997, 32: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Januar 1997 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 85(2) Regel 85(1) Regel 85(3)
Regel 85(2) ABl. 1997, 32: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Januar 1997 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 1996, 150: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Februar 1996 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ Regel 85(2) ABl. 1997, 214: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 10. April 1997 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ
 

Regel 85(2) - ABl. 1997, 32

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Januar 1997 über die Verlängerung von Fristen nach Regel 85 EPÜ


 

- ABl. 1997, 32 -


 

1.

Im Vereinigten Königreich war die Postzustellung im Sinne von Regel 85 Absatz 2 EPÜ allgemein unterbrochen.


 

Die Unterbrechung und die daran anschließende Störung der Postzustellung dauerten vom 21. Juni 1996 bis 28. September 1996.


 

2.

Für Beteiligte, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Vereinigten Königreich haben oder einen Vertreter mit Geschäftssitz in diesem Staat bestellt haben, sind daher im Zeitraum vom 21. Juni 1996 bis 28. September 1996 abgelaufene Fristen in Anwendung der Regel 85 Absätze 2 und 3 EPÜ bis Montag, 30. September 1996, verlängert worden.