Regel 85(1) ABl. 1999, 572: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 1999 über die Schließung des Europäischen Patentamts am 3. und 4. Januar 2000


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 85(1) Regel 84a ABl. 2003, 283: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 31. März 2003 zur Anwendung von Regel 84a EPÜ über den verspäteten Zugang von Schriftstücken Regel 85(2)
Regel 85(1) ABl. 1999, 572: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 1999 über die Schließung des Europäischen Patentamts am 3. und 4. Januar 2000 Regel 85(1) ABl. 1998, 554: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 17. September 1998 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA 1999 geschlossen sind Regel 85(1) ABl. 1999, 695: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 30. September 1999 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2000 geschlossen sind
 

Regel 85(1) - ABl. 1999, 572

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 1999 über die Schließung des Europäischen Patentamts am 3. und 4. Januar 2000


 

- ABl. 1999, 572 -


 

Umstellung auf das Jahr 2000


 

Das Europäische Patentamt bleibt am 3. und 4. Januar 2000 geschlossen.


 

Die Vorbereitungen für die Umstellung auf das Jahr 2000 sind im EPA bereits 1996 angelaufen. Schrittweise wurde ein entsprechendes Arbeitsprogramm umgesetzt, das sicherstellen soll, daß die EDV-Systeme mit dem Jahr 2000 kompatibel sind. Auf diese Weise wurden in den beiden vergangenen Jahren die wichtigsten Systeme aufgerüstet und Jahr-2000-tauglich gemacht. Zur realistischen Erprobung der Systeme wurde eine großangelegte Testumgebung für das Jahr 2000 - eine sog. Zeitmaschine - aufgebaut. Die Tests sämtlicher Systeme werden noch das ganze Jahr 1999 andauern.


 

Durch all diese bereits durchgeführten und noch geplanten Vorarbeiten und Testläufe dürfte die Jahr-2000-Tauglichkeit der EDV-Systeme des EPA hinreichend gesichert sein. Es werden jedoch auch weiterhin alle nur erdenklichen Anstrengungen unternommen, um das Risiko eines Ausfalls der Computersysteme so weit wie möglich zu minimieren. Für die Zeit unmittelbar vor und nach der Jahrtausendwende ist eine detaillierte Arbeitsplanung aufgestellt worden. Zwischen dem 1. und dem 4. Januar 2000 werden alle Systeme des Amts nochmals gründlich ausgetestet. Hierzu wird das Amt an diesen Tagen offiziell geschlossen.


 

Nach Regel 85 (1) EPÜ erstrecken sich Fristen, die an den genannten Tagen ablaufen, auf den 5. Januar 20001.


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Die Mitteilung über die weiteren Tage, an denen sich im Jahr 2000 Fristen nach Regel 85 (1) EPÜ erstrecken erscheint voraussichtlich in der November-Ausgabe des Amtsblatts.