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Für internationale Anmeldungen nach dem PCT gilt ab 1. Juli 1998 der "Standard über die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in internationalen Anmeldungen nach dem PCT"1 (abgekürzt "PCT-Standard", siehe Regeln 5.2, 12.1 (d) und 13ter PCT sowie Abschnitt 208 und Anhang C der PCT-Verwaltungsvorschriften). Zum selben Zeitpunkt ist WIPO-Standard ST. 25 für die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in Patentanmeldungen in Kraft getreten. Dieser neue WIPO-Standard, der die bisherigen WIPO-Standards ST. 23 und ST. 24 ersetzt, empfiehlt den Patentämtern, den PCT-Standard entsprechend auf alle Patentanmeldungen, bei denen es sich nicht um internationale Anmeldungen handelt, anzuwenden.
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