Regel 27a ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober über die Darstellung von Nucleotid - und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 27a Regel 26(2)(b) ABl. 1991, 224: Mitteilung vom 13. März 1991 über die Änderung der Erfindungsbezeichnung in europäischen Patentanmeldungen Regel 28
Regel 27a ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober über die Darstellung von Nucleotid - und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen Regel 24(1) ABl. 1999, 165: PCT Hinweis: EASY für internationale Anmeldungen Regel 27a ABl. 2005, 225: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2005 über die Gebühr für verspätete Einreichung gemäß Regel 13ter PCT
 

Regel 27a - ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59

 

Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober über die Darstellung von Nucleotid - und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen


 

- ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59 -


 

Für internationale Anmeldungen nach dem PCT gilt ab 1. Juli 1998 der "Standard über die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in internationalen Anmeldungen nach dem PCT"1 (abgekürzt "PCT-Standard", siehe Regeln 5.2, 12.1 (d)  und 13ter PCT sowie Abschnitt 208 und Anhang C der PCT-Verwaltungsvorschriften). Zum selben Zeitpunkt ist WIPO-Standard ST. 25 für die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in Patentanmeldungen in Kraft getreten. Dieser neue WIPO-Standard, der die bisherigen WIPO-Standards ST. 23 und ST. 24 ersetzt, empfiehlt den Patentämtern, den PCT-Standard entsprechend auf alle Patentanmeldungen, bei denen es sich nicht um internationale Anmeldungen handelt, anzuwenden.


 

Gemäß Beschluß des Präsidenten des EPA vom 2. Oktober 19982 (nachfolgend "Beschluß des Präsidenten" genannt) ist der WIPO-Standard für das europäische Patenterteilungsverfahren ab dem 1. Januar 1999 maßgebend.


 

Diese Mitteilung ergänzt den Beschluß des Präsidenten und erläutert das Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT.


 

I. ....


______________________

 

1

Abgedruckt in der PCT-Gazette (Sonderausgabe) VOM 25.6.1998.

 

2

Der vollständige Text sowie der Beschluß des Präsidenten ist in der Beilage II zum Amtsblatt 11/98 abgedruckt.