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Regel 27a - ABl. 2005, 225
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Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2005 über die Gebühr für verspätete Einreichung gemäß Regel 13ter PCT
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Der Präsident des Europäischen Patentamts, gestützt auf Regel 13ter PCT in der revidierten Fassung, die am 1. April 2005 in Kraft tritt1, beschließt:
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Fordert das EPA als Internationale Recherchenbehörde oder als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde den Anmelder gemäß Regel 13ter.1 a) oder b) PCT bzw. Regel 13ter.2 PCT auf, ein Sequenzprotokoll einzureichen, so ist dafür eine Gebühr für verspätete Einreichung in Höhe von 200 EUR zu entrichten.
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Dieser Beschluß tritt am 1. April 2005 in Kraft.
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Geschehen zu München am 26. Januar 2005
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