Regel 27a ABl. 2005, 225: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2005 über die Gebühr für verspätete Einreichung gemäß Regel 13ter PCT


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 27a Regel 26(2)(b) ABl. 1991, 224: Mitteilung vom 13. März 1991 über die Änderung der Erfindungsbezeichnung in europäischen Patentanmeldungen Regel 28
Regel 27a ABl. 2005, 225: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2005 über die Gebühr für verspätete Einreichung gemäß Regel 13ter PCT Regel 27a ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober über die Darstellung von Nucleotid - und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen Regel 27a ABl. 1992, 312: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 15. Mai 1992 über das Computerprogramm PatentIn
 

Regel 27a - ABl. 2005, 225

 

Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2005 über die Gebühr für verspätete Einreichung gemäß Regel 13ter PCT


 

- ABl. 2005, 225 -


 

Der Präsident des Europäischen Patentamts, gestützt auf Regel 13ter PCT in der revidierten Fassung, die am 1. April 2005 in Kraft tritt1, beschließt:


 

Artikel 1


 

Fordert das EPA als Internationale Recherchenbehörde oder als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde den Anmelder gemäß Regel 13ter.1 a) oder  b) PCT bzw. Regel 13ter.2 PCT auf, ein Sequenzprotokoll einzureichen, so ist dafür eine Gebühr für verspätete Einreichung in Höhe von 200 EUR zu entrichten.


 

Artikel 2


 

Inkrafttreten


 

Dieser Beschluß tritt am 1. April 2005 in Kraft.


 

Geschehen zu München am 26. Januar 2005


 

Professor Alain POMPIDOU


 

Präsident


______________________

 

1

Hinweis: Regel 13ter.1 in der revidierten Fassung gilt für internationale Anmeldungen, die ab 1. April 2005 eingereicht werden; gemäß Beschluß der PCT-Versammlung gilt dagegen Regel 13ter.2 in der revidierten Fassung für internationale Anmeldungen, für die ab 1. April 2005 ein Antrag gestellt wird, selbst wenn sie vor diesem Datum eingereicht wurden.

 

Zu den geltenden technischen Anforderungen für Sequenzprotokolle in elektronischer Form vgl. PCT Gazette 48/2004, Section IV, 28050.