Regel 24(1) ABl. 1999, 165: PCT Hinweis: EASY für internationale Anmeldungen


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 24(1) Regel 17(3) ABl. 1991, 266: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 5. April 1991 über die Möglichkeit des Verzichts auf die Benachrichtigung des Erfinders von seiner Nennung als Erfinder gemäß Regel 17 (3) EPÜ Regel 24(2) ABl. 2001, 465: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 über das neue Numerierungssystem für Patentanmeldungen im Jahr 2002
Regel 24(1) ABl. 1999, 165: PCT Hinweis: EASY für internationale Anmeldungen Regel 24(1) ABl. 1998, 143: Betatest der PCT-EASY-Software für die Einreichung internationaler Anmeldungen Regel 27a ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober über die Darstellung von Nucleotid - und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen
 

Regel 24(1) - ABl. 1999, 165

 

PCT Hinweis: EASY für internationale Anmeldungen


 

- ABl. 1999, 165 -


 

Wie im ABl. EPA 1998, 627 (628) angekündigt, können Anmelder das unter Verwendung der vom Internationalen Büro bereitgestellten PCT-EASY-Software erstellte Antragsformblatt für internationale Anmeldungen seit dem 1. Januar 1999 im PCT-EASY-Format einreichen, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:


 

i) Der Antrag wurde mit der PCT-EASY-Software erstellt und als Computerausdruck eingereicht ("Antrag im PCT-EASY-Format").


 

ii) Der Antrag wird zusammen mit einer Diskette eingereicht, die mit dieser Software erstellt wurde und eine elektronische Fassung der im Antrag enthaltenen Daten sowie der Zusammenfassung enthält ("PCT-EASY-Diskette").


 

iii) Die internationale Anmeldung wird bei einem Anmeldeamt eingereicht, das die Einreichung internationaler Anmeldungen mit Anträgen im PCT-EASY-Format in Verbindung mit PCT-EASY-Disketten akzeptiert.


 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ermäßigt sich die internationale Gebühr um 200 CHF (bezüglich anderer Währungen siehe Abschnitt IV der PCT-Gazette Nr. 48/1998 vom 3.Dezember 1998 oder PCT Newsletter 12/1998, Seite 15, Fußnote 3).


 

Seit dem 1. Januar 1999 ist ausschließlich die allgemein verbreitete Version 2.80 der PCT-EASY-Software für die Erstellung von Anträgen im PCT-EASY-Format zu verwenden. Sollen andere Module der EASY-Software (z. B. EP-EASY) auf demselben Computer installiert werden, muß die korrekte 32-Bit-Version dieses Moduls verwendet werden. Weitere Informationen erhalten Sie vom EP-EASY-Helpdesk: easyhelp@epo.nl.


 

Weitere Einzelheiten zu PCT-EASY wurden in Abschnitt IV der PCT-Gazetten Nrn. 51/1998 vom 23.Dezember 1998 und 52/1998 vom 30.Dezember 1998 sowie in den PCT Newsletters 12/1998 und 1/1999 veröffentlicht. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch auf der PCT-EASY-Homepage im Internet (http://pcteasy.wipo.int) oder beim PCT-EASY-Helpdesk der WIPO:


 

Telefon: (41 22) 338 9523

 

Fax: (41 22) 338 8040

 

E-Mail: pcteasy.help@wipo.int