Regel 24(1) ABl. 2003, 610: Mitteilung vom 3. Dezember 2003 über die Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung im XML-Format mit Hilfe von PatXML


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 24(1) Regel 17(3) ABl. 1991, 266: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 5. April 1991 über die Möglichkeit des Verzichts auf die Benachrichtigung des Erfinders von seiner Nennung als Erfinder gemäß Regel 17 (3) EPÜ Regel 24(2) ABl. 2001, 465: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 über das neue Numerierungssystem für Patentanmeldungen im Jahr 2002
Regel 24(1) ABl. 2003, 610: Mitteilung vom 3. Dezember 2003 über die Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung im XML-Format mit Hilfe von PatXML Regel 24(1) ABl. 2003, 609: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Dezember 2003 über die elektronische Einreichung von Unterlagen im Sinne von Regel 36 EPÜ Regel 24(1) ABl. 2005, 363: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 26. April 2005 über die Änderung der Postleitzahl für den Hauptsitz in München, Erhardtstraße 27
 

Regel 24(1) - ABl. 2003, 610

 

Mitteilung vom 3. Dezember 2003 über die Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung im XML-Format mit Hilfe von PatXML


 

- ABl. 2003, 610 -


 

Diese Mitteilung ergeht im Anschluß an den Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts (EPA) vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen sowie im Anschluß an die Mitteilung desselben Datums1.


 

1. Das Europäische Patentamt hat die Funktionalität der epoline®-Software für die Online-Einreichung erweitert. Mit Hilfe von PatXML kann der Nutzer die technischen Unterlagen für europäische und internationale Patentanmeldungen mit Microsoft® Word im XML-Format (eXtensible Markup Language2) erstellen.


 

2. PatXML erzeugt eine Dokumentenvorlage in Word, die dem EPÜ und dem PCT entspricht und den Nutzer bei der Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung unterstützt. So kann der Nutzer dann mit einem beliebigen Textverarbeitungssystem Textbestandteile aus vorhandenen Dokumenten kopieren, ausschneiden und in PatXML einfügen bzw. aus Patentverwaltungssystemen in PatXML importieren.


 

3. Mit PatXML lassen sich die technischen Unterlagen zu europäischen und internationalen Patentanmeldungen im software- und systemunabhängigen XML-Format (gemäß einem von EPA, JPO, USPTO und WIPO vereinbarten Standard3) speichern. Hierzu sind keine XML-Vorkenntnisse erforderlich.


 

4. Die technischen Unterlagen zu europäischen Patentanmeldungen können europäischen Patentanmeldungen, die ab 03. Dezember 2003 in elektronischer Form eingereicht werden, im XML-Format beigefügt werden.


 

Die technischen Unterlagen zu internationalen Patentanmeldungen können internationalen Anmeldungen, die ab 15. Januar 2004 beim EPA als Anmeldeamt nach dem PCT eingereicht werden, im XML-Format beigefügt werden.


 

Weitere Auskünfte erteilt:


 

EPA-Kundenbetreuung

 

Europäisches Patentamt

 

Patentlaan 2

 

NL-2288 EE Rijswijk

 

Tel.: (+31-70) 340 4500

 

Fax: (+31-70) 340 4600

 

E-Mail: epoline@epo.org

 

www.epoline.org

 

Erreichbar Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr


______________________

 

1

ABl. EPA 2002, 543 und ABl. EPA 2002, 545.

 

2

Weitergehende Informationen zu XML finden Sie unter http://www.w3.org/.

 

3

Vgl. hierzu http://pcteasy.wipo.int/efiling_standards/schemaDocs/schemaDocs.htm (Absatz unter "Application body").