Regel 24(1) ABl. 2003, 609: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Dezember 2003 über die elektronische Einreichung von Unterlagen im Sinne von Regel 36 EPÜ


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 24(1) Regel 17(3) ABl. 1991, 266: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 5. April 1991 über die Möglichkeit des Verzichts auf die Benachrichtigung des Erfinders von seiner Nennung als Erfinder gemäß Regel 17 (3) EPÜ Regel 24(2) ABl. 2001, 465: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 über das neue Numerierungssystem für Patentanmeldungen im Jahr 2002
Regel 24(1) ABl. 2003, 609: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Dezember 2003 über die elektronische Einreichung von Unterlagen im Sinne von Regel 36 EPÜ Regel 24(1) ABl. 2004, 270: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 19. März 2004 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Regel 24(1) ABl. 2003, 610: Mitteilung vom 3. Dezember 2003 über die Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung im XML-Format mit Hilfe von PatXML
 

Regel 24(1) - ABl. 2003, 609

 

Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Dezember 2003 über die elektronische Einreichung von Unterlagen im Sinne von Regel 36 EPÜ


 

- ABl. 2003, 609 -


 

1. Das Europäische Patentamt (EPA) hat die Funktionalität der Software zur elektronischen Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen (epoline®-Software für die Online-Einreichung)1 erweitert. Vom 3. Dezember 2003 an können im Erteilungsverfahren Schriftstücke mit Ausnahme von Prioritätsbelegen elektronisch eingereicht werden. Bis auf weiteres bleiben Einspruchs- und Beschwerdeverfahren von dieser Möglichkeit ausgenommen; die elektronische Einreichung von Schriftstücken ist demzufolge in diesen Verfahren nicht zulässig.


 

2. Wird das EPA als Anmeldeamt, internationale Recherchenbehörde oder als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) tätig, so können mit Ausnahme der internationalen Anmeldung (RO/101) keine Schriftstücke elektronisch eingereicht werden.


 

3. Bei der Online-Einreichung wird der Empfang elektronisch eingereichter Schriftstücke vom EPA während des Übertragungsvorgangs bestätigt. Werden die Schriftstücke auf elektronischen Datenträgern eingereicht, so wird der Empfang auf dem Postweg bestätigt.


 

4. Die epoline®-Software für die Online-Einreichung kann bei der EPA-Kundenbetreuung angefordert werden.


 

Weitere Auskünfte erteilt:


 

EPA-Kundenbetreuung

 

Europäisches Patentamt

 

Patentlaan 2

 

NL-2288 EE Rijswijk

 

Tel.: (+31-70) 340 4500

 

Fax: (+31-70) 340 4600

 

E-Mail: epoline@epo.org

 

Internet: www.epoline.org

 

Die EPA-Kundenbetreuung ist derzeit Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr erreichbar.


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1

ABl. EPA 2002, 543 und 545.