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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
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Regel 24(1) - ABl. 1998, 143
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Betatest der PCT-EASY-Software für die Einreichung internationaler Anmeldungen
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Das Internationale Büro (IB) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat zusammen mit dem Europäischen Patentamt (EPA) eine Version der EASY1-Software für die Erstellung und Einreichung internationaler Anmeldungen (PCT-EASY) entwickelt, die nun einem Betatest unterzogen werden soll. Gegenwärtig liegt die Software nur in englischer Sprache vor.
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Wie im PCT-Blatt Nr. 8/98 und im PCT Newsletter Nr. 3/98 angekündigt, hat der Generaldirektor der WIPO beschlossen, einen Ausdruck des mit der PCT-EASY-Software auf dem PC erstellten Antragsformblatts als Formblatt für den Antrag (PCT/RO/101) zu internationalen Anmeldungen zuzulassen, die von eingetragenen Betatestern bei den am Pilotprojekt beteiligten Anmeldeämtern eingereicht werden.
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In seiner Eigenschaft als Anmeldeamt nach dem PCT nimmt das EPA an diesem Pilotprojekt teil und wird ab dem 1. April 1998 internationale Anmeldungen entgegennehmen, die mit der PCT-EASY-Software erstellt worden sind, sofern sie die Bedingungen erfüllen, die im PCT-EASY-Handbuch niedergelegt sind (das jedem eingetragenen Tester zusammen mit der Software ausgehändigt wird).
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Benutzer des PCT-Verfahrens, die am Betatest teilnehmen wollen, werden gebeten, sich beim IB zu melden.
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Internationale Anmeldungen, die mit der PCT-EASY-Software erstellt wurden, müssen mindestens die nachfolgend genannten Bestandteile enthalten:
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a) einen Ausdruck des mit PCT-EASY erstellten und ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformblatts, der auf jeder Seite in der Kopfzeile die Angabe "For Submission" enthält. Dieser Ausdruck ersetzt das gedruckte Antragsformblatt (PCT/RO/+=+).
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b) die Anmeldungsunterlagen (Beschreibung, Patentansprüche und gegebenenfalls Zeichungen) in Papierform und
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c) etwaige sonstige Unterlagen
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Zusammen mit den Anmeldungsunterlagen sind auch eine oder mehrere Disketten einzureichen, die das ausgefüllte PCT-EASY-Antragsformblatt und die Zusammenfassung enthalten.
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Bezieht sich die Anmeldung auf Nucleotid- und Aminosäuresequenzen, so müssen die Sequenzprotokolle nicht nur auf Papier als Bestandteil der Beschreibung, sondern auch auf einem gesonderten, klar beschrifteten maschinenlesbaren Datenträger in der vorgeschriebenen Form eingereicht werden.2
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Das PCT-EASY-Helpdesk ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
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International Bureau of WIPO
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34, chemin des Colombettes
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