Regel 10(2) ABl. 1985, 249: Beschluß des Präsidiums der Beschwerdekammern vom 31. Mai 1985 über die Übertragung von Aufgaben auf die Geschäftsstellenbeamten der Beschwerdekammern


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 10(2) ABl. 1985, 249: Beschluß des Präsidiums der Beschwerdekammern vom 31. Mai 1985 über die Übertragung von Aufgaben auf die Geschäftsstellenbeamten der Beschwerdekammern Regel 9(3) ABl. 1999, 504: Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 2 des Europäischen Patentamts vom 28. April 1999 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind Regel 17(3) ABl. 1991, 266: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 5. April 1991 über die Möglichkeit des Verzichts auf die Benachrichtigung des Erfinders von seiner Nennung als Erfinder gemäß Regel 17 (3) EPÜ
 

Regel 10(2) - ABl. 1985, 249

 

Beschluß des Präsidiums der Beschwerdekammern
vom 31. Mai 1985 über die Übertragung von
Aufgaben auf die Geschäftsstellenbeamten
der Beschwerdekammern


 

- ABl. 1985, 249 mit Änderungen gemäß ABl. 2002, 590 -


 

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