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Für die europäische Industrie besonders wichtig ist der Teil der Vereinbarung, der die Erstreckung der Wirkungen europäischer Patentanmeldungen und Patente auf Albanien regelt: Hiermit wird die Reihe entsprechender Abkommen mit Slowenien1, Litauen2, Lettland3 und Rumänien4 fortgesetzt und dem Anmelder einer europäischen Patentanmeldung in absehbarer Zukunft auch für Albanien ein einfacher und preiswerter Weg geboten, wirksamen Patentschutz zu erhalten. "Erstreckte" europäische Patente werden in Albanien dann im wesentlichen den gleichen Schutz genießen wie die vom EPA für die derzeit 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.
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