Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
D. Das europäische PatenterteilungsverfahrenD. Das europäische Patenterteilungsverfahren
VI. BeschwerdeverfahrenVI. Beschwerdeverfahren
  Einlegung der BeschwerdeEinlegung der Beschwerde     Ablauf des Verfahrens vor den BeschwerdekammernAblauf des Verfahrens vor den Beschwerdekammern  
 

Abhilfe


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Erachtet das Organ, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für zulässig und begründet, so hat es ihr innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerdebegründung abzuhelfen. Wird der Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist abgeholfen, so ist sie unverzüglich der Beschwerdekammer vorzulegen.

Art. 109
Richtl. E-XI, 7



Steht dem Beschwerdeführer ein anderer an dem Verfahren Beteiligter gegenüber (d.h. im Einspruchsverfahren), so ist keine Abhilfe möglich.