Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
D. Das europäische PatenterteilungsverfahrenD. Das europäische Patenterteilungsverfahren
V. EinspruchsverfahrenV. Einspruchsverfahren
  EinspruchsfristEinspruchsfrist     Form und Inhalt der EinspruchsschriftForm und Inhalt der Einspruchsschrift  
 

Einspruchsgründe


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Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, daß

Art. 100
R. 55
Richtl. D-III, 5



·

der Gegenstand des Patents nach den Artikeln 52 - 57 nicht patentfähig ist;


·

das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann;


·

der Gegenstand des europäischen Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.