Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
Der Weg zum europäischen Patent
C. Erstellung und Einreichung der europäischen PatentanmeldungC. Erstellung und Einreichung der europäischen Patentanmeldung
III. Einreichung der europäischen PatentanmeldungIII. Einreichung der europäischen Patentanmeldung
  BestätigungsschreibenBestätigungsschreiben     EmpfangsbescheinigungEmpfangsbescheinigung  
 

Eingangstag


110

Anmeldungen, die beim EPA unmittelbar eingereicht werden, erhalten den Tag der Übergabe oder des Einwurfs in einen automatischen Briefkasten des EPA als Anmeldetag.

ABl. 1992, 306



Anmeldungen, die beim EPA auf dem Postweg eingehen, erhalten den Tag des Eingangs als Anmeldetag.


Durch Telefax eingereichte Anmeldungen erhalten den Tag, an dem die so übermittelten Anmeldungsunterlagen vollständig beim EPA eingegangen sind, als Anmeldetag, wenn diese Unterlagen den Anforderungen des Art. 80 genügen (vgl. 135).


Auf Anmeldungen, die bei den zuständigen nationalen Behörden der Vertragsstaaten eingereicht werden, finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.


Eine elektronisch eingereichte Patentanmeldung erhält den Tag, an dem die so übermittelten Anmeldungsunterlagen beim EPA oder der zuständigen nationalen Behörde des Vertragsstaats eingegangen sind, als Anmeldetag, wenn diese Unterlagen den Erfordernissen des Art. 80 genügen.

ABl. 2002, 548