Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
C. Erstellung und Einreichung der europäischen PatentanmeldungC. Erstellung und Einreichung der europäischen Patentanmeldung
III. Einreichung der europäischen PatentanmeldungIII. Einreichung der europäischen Patentanmeldung
  EingangstagEingangstag     Übermittlung von bei nationalen Behörden eingereichten Anmeldungen an das EPAÜbermittlung von bei nationalen Behörden eingereichten Anmeldungen an das EPA  
 

Empfangsbescheinigung


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Die Behörde, bei der der Anmelder die Anmeldung einreicht, erteilt diesem unverzüglich eine Empfangsbescheinigung. Sie besteht aus Blatt 6 des Erteilungsantrags (s. Beilage), auf dem die Behörde den Tag des Eingangs der Anmeldungsunterlagen und die Nummer der Anmeldung vermerkt.

R. 24 (2), (3)
Richtl. A-II, 3.1
ABl. 1992, 306, 310



Das EPA bestätigt den Empfang der beim EPA eingereichten Unterlagen auf Antrag auch per Fernschreiben oder Telefax, wenn


·

der Antrag auf Ausstellung einer Empfangsbestätigung per Fernschreiben oder Telefax den eingereichten Unterlagen beiliegt,


·

die Post-, Telex- oder Telefaxadresse angegeben ist, an die die Empfangsbestätigung übermittelt werden soll, und


·

der Nachweis über die Entrichtung der vorgeschriebenen Verwaltungsgebühr (vgl. Anhang VII) erbracht ist oder ein Abbuchungsauftrag beiliegt.


Der Empfang der online eingereichten Patentanmeldungen wird während des Übertragungsvorgangs elektronisch bestätigt. Bei Einreichung auf CD-R wird die Empfangsbescheinigung auf dem Postweg übermittelt.

ABl. 2002, 545, Nr. 8