Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
C. Erstellung und Einreichung der europäischen PatentanmeldungC. Erstellung und Einreichung der europäischen Patentanmeldung
III. Einreichung der europäischen PatentanmeldungIII. Einreichung der europäischen Patentanmeldung
  Wie kann die Anmeldung eingereicht werden?Wie kann die Anmeldung eingereicht werden?     EingangstagEingangstag  
 

Bestätigungsschreiben


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Wird eine europäische Patentanmeldung durch Telefax eingereicht, so sollten die formgerechten schriftlichen Anmeldungsunterlagen in einfacher Ausfertigung gleichzeitig mit dem ordnungsgemäß unterzeichneten Erteilungsantrag (s. Beilage) übermittelt werden. Andernfalls fordert das EPA den Anmelder auf, diese Unterlagen innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von einem Monat nachzureichen. Kommt der Anmelder dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so wird die europäische Patentanmeldung zurückgewiesen. Damit Anmeldeakten nicht doppelt angelegt werden, werden die Anmelder gebeten, das Kästchen "Bestätigung einer bereits durch Telefax eingereichten Anmeldung" im Kopf des Formblatts für den Erteilungsantrag anzukreuzen und die entsprechenden Angaben einzutragen.

ABl. 1992, 299, 306



Für die elektronisch eingereichten europäischen Patentanmeldungen sind keine Papierunterlagen zur Bestätigung nachzureichen.

ABl. 2002, 544