Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
C. Erstellung und Einreichung der europäischen PatentanmeldungC. Erstellung und Einreichung der europäischen Patentanmeldung
I. FormerfordernisseI. Formerfordernisse
  Für welche Staaten können europäische Patentanmeldungen eingereicht werden?Für welche Staaten können europäische Patentanmeldungen eingereicht werden?     Sprachliche Erleichterungen für Anmelder aus bestimmten VertragsstaatenSprachliche Erleichterungen für Anmelder aus bestimmten Vertragsstaaten  
 

Sprache der europäischen Patentanmeldung


42

Die Amtssprachen des EPA sind Deutsch, Englisch und Französisch.

Art. 14 (1)



43

Europäische Patentanmeldungen sind in einer Amtssprache des EPA einzureichen (vgl. jedoch 44).


Die vom Anmelder gewählte Sprache wird zur Verfahrenssprache. Alle Änderungen der Anmeldung oder des europäischen Patents müssen in dieser Sprache abgefaßt sein. Im übrigen kann sich jeder Beteiligte im schriftlichen Verfahren jeder Amtssprache des EPA bedienen.

Art. 14 (3)
R. 1
Richtl. A-VIII,
1.1 - 1.2



Zu Teilanmeldungen siehe 202.