Postanschrift:
Europäisches Patentamt
10958 Berlin
Deutschland
II.
Nationale Behörden
Die wesentlichen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten hinsichtlich der obligatorischen oder fakultativen Einreichung von Patentanmeldungen bei den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz oder anderen zuständigen Behörden sowie die Anschriften der Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz sind der Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ", Tabelle II zu entnehmen (vgl. 4).
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß europäische Teilanmeldungen in jedem Fall beim EPA eingereicht werden müssen (vgl. 199 ff.).