Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
1.3 Frei bestimmbare Fristen
 

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KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis1. Fristen und Rechtsverlust bei Fristversäumnis
  1.2 Dauer der vom EPA auf Grund der Vorschriften des EPÜ zu bestimmenden Fristen1.2 Dauer der vom EPA auf Grund der Vorschriften des EPÜ zu bestimmenden Fristen     1.4 Berechnung der Fristen1.4 Berechnung der Fristen  
 

1.3

Frei bestimmbare Fristen

 

Fristen für Handlungen, für die im EPÜ eine Fristsetzung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, sind nicht an die in Regel 84 gesetzten Grenzen für die Länge der Frist gebunden. Sie können vom EPA nach eigenem Ermessen festgesetzt werden. Wird z. B. von einem Beteiligten die Nachreichung von Kopien seines Schriftstücks, das nicht in der erforderlichen Stückzahl eingereicht wurde (Regel 36 (4)), gefordert, so kann eine Frist von zwei bis vier Wochen angemessen sein.