Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
6. Fortsetzung des Einspruchsverfahrens in den Fällen der Regel 60
6.3 Fortsetzung bei Zurücknahme des Einspruchs
 

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TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
6. Fortsetzung des Einspruchsverfahrens in den Fällen der Regel 606. Fortsetzung des Einspruchsverfahrens in den Fällen der Regel 60
  6.2 Fortsetzung bei Tod eines Einsprechenden oder Verlust seiner Geschäftsfähigkeit6.2 Fortsetzung bei Tod eines Einsprechenden oder Verlust seiner Geschäftsfähigkeit       
 

6.3

Fortsetzung bei Zurücknahme des Einspruchs

 

Das Einspruchsverfahren kann auch fortgesetzt werden, wenn alle Einsprüche zurückgenommen werden. Für die Entscheidung darüber, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll, gelten entsprechend die gleichen Grundsätze wie unter VII, 6.2.

 

Regel 60 (2)