Richtlinienfür die Prüfung TEIL D KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS 5. Verfahren bei mangelnder Berechtigung des Patentinhabers 5.4 Zuständige Abteilung
Die Rechtsabteilung ist für Fragen im Zusammenhang mit der Unterbrechung und Wiederaufnahme des Verfahrens zuständig (siehe Mitteilung des EPA, ABl. 9/1990, 404).