Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
1. Reihenfolge der Bearbeitung
1.1 Grundsatz
 

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TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
1. Reihenfolge der Bearbeitung1. Reihenfolge der Bearbeitung
       1.2 Ausnahmen1.2 Ausnahmen  
 

1.1

Grundsatz

 

Die Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs und die Vorbereitung der Einspruchsprüfung sind unverzüglich nach Zuleitung des Einspruchs an den Formalsachbearbeiter bzw. die Einspruchsabteilung vorzunehmen (siehe IV, 1 bzw.3 und V,1 und 2).

 

Kann die Einspruchsabteilung im Verlauf des weiteren Verfahrens auf Grund ihrer Geschäftslage nicht jeden vorliegenden Einspruch unverzüglich bearbeiten, so ist für die Reihenfolge der Bearbeitung grundsätzlich der Tag des Eingangs der innerhalb einer gesetzten Frist zuletzt von einem Beteiligten eingegangenen Stellungnahme, jedoch spätestens das Datum des Fristablaufs maßgebend. Schriftsätze, die unaufgefordert oder ohne vorausgegangene amtliche Fristsetzung auf amtliche Mitteilungen oder Bescheide unter Fristsetzung eingehen, beeinflussen die Reihenfolge der Bearbeitung nicht, es sei denn, diese Schriftsätze machen eine erneute baldige Zustellung mit Fristsetzung erforderlich.